Wer hinter der Hygieneberatung Lübeck steht
Die Hygieneberatung Lübeck ist ein Angebot der Volker Hinzke GmbH, Kanalstraße 62, 23552 Lübeck. Die Beratung führt eine examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit über 20 Jahren Pflegepraxis und der Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege durch, angestellt bei der Volker Hinzke GmbH. Beraten werden Pflegedienste, Tagespflegen, Praxen ohne invasive Eingriffe, Studios und Kindertagespflegepersonen in Lübeck und im Umkreis von rund 50 Kilometern.
Welche Stationen stecken hinter der Beratung?
- Seit über 20 Jahren
- Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, durchgehend in der direkten Versorgung.
- Intensivstation
- Beatmung, Absaugen, invasive Zugänge, Isolierungen im Stationsalltag.
- Hospiz
- Palliative Pflege, Umgang mit Angehörigen, Versorgung bis zuletzt.
- Anästhesie- und OP-Pflege
- Sterilgut, Aufbereitung, Abläufe im reinen und unreinen Bereich.
- Ambulante Pflege
- Touren in der Häuslichkeit, Hygiene unter realen Bedingungen.
- 2026
- Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege (2026)
Welche Qualifikationen liegen vor?
- Examen in der Gesundheits- und Krankenpflege, staatlich anerkannt.
- Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege (2026)
- Praxis in 4 Settings: Intensivstation, Hospiz, Anästhesie- und OP-Pflege, ambulante Pflege.
- Über 20 Jahre Pflegepraxis, durchgehend in der direkten Versorgung.
Was wird ausdrücklich nicht angeboten?
Klarheit vorab spart beiden Seiten Zeit. Diese Punkte gehören nicht zum Angebot:
- Keine Hygienefachkraft: Die Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft ist eine eigene, mehrjährige Qualifikation. Die Beratung führt eine Hygienebeauftragte und examinierte Pflegefachkraft durch, keine Hygienefachkraft. Wer laut Auflage eine Hygienefachkraft braucht, braucht jemand anderen.
- Keine Übernahme gesetzlich vorgeschriebener Funktionen: weder die Funktion der Hygienefachkraft noch die der intern bestellten hygienebeauftragten Person. Beide kann externe Beratung nicht ersetzen.
- Keine Einrichtungen mit Hygienefachkraft-Pflicht: Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Dialyse und Einrichtungen für ambulantes Operieren.
- Keine Aufbereitung von Medizinprodukten: Aufbereitung, Risikoeinstufung und Validierung sind nicht Teil der Beratung. Dafür braucht die Praxis sachkundiges Personal nach § 8 MPBetreibV.
- Keine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz: Die führt das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch.
- Keine Rechtsberatung: Maßgeblich bleibt die zuständige Behörde.
Einrichtungen, die unter die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO SH) fallen, etwa Krankenhäuser, Reha- und Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Praxen mit invasiven Eingriffen, müssen sich von einer Hygienefachkraft beraten lassen und intern Hygienebeauftragte bestellen. Diese Funktionen kann externe Beratung nicht ersetzen, deshalb gehören solche Einrichtungen nicht zur Zielgruppe. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen außerhalb dieses Anwendungsbereichs: ambulante Pflegedienste, Tagespflegen, Praxen ohne invasive Eingriffe, Studios und Kindertagespflege.
Leistungsumfang und Grenzen
Angeboten werden Beratung, Dokumentationshilfe und Schulung innerhalb der nachgewiesenen Fachkenntnisse. Was das konkret heißt:
- Geschuldet sind Beratung, Dokumentationshilfe und Schulung
- Begehung, Protokoll, Hygieneplan, Dosiertabellen, Unterweisung mit Nachweis und Nachkontrolle. Das Ergebnis einer Prüfung hängt von der Umsetzung in der Einrichtung und von der prüfenden Stelle ab, eine bestimmte Bewertung wird nicht geschuldet.
- Keine Übernahme gesetzlich vorgeschriebener Funktionen
- Weder die Funktion der Hygienefachkraft noch die der intern bestellten hygienebeauftragten Person. Beide Funktionen kann externe Beratung nicht ersetzen.
- Keine Einrichtungen mit Hygienefachkraft-Pflicht
- Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Dialyse und Einrichtungen für ambulantes Operieren gehören nicht zur Zielgruppe.
- Keine Aufbereitung von Medizinprodukten
- Aufbereitung, Risikoeinstufung und Validierung sind nicht Teil der Beratung. Dafür braucht die Praxis sachkundiges Personal nach § 8 MPBetreibV.
- Keine Erstbelehrung nach § 43 IfSG
- Die führt das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch. Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre. Jährliche Unterweisungen nach Hygieneplan und Arbeitsschutz sind etwas anderes, dabei gibt es Unterstützung.
- Keine Rechtsberatung
- Maßgeblich bleiben die geltenden Vorschriften und die Auslegung der zuständigen Behörde.
Wo wird beraten?
Ausgangspunkt ist Lübeck, der Radius liegt bei rund 50 Kilometern. Abgedeckt sind damit Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Stormarn (Nord), Landkreis Nordwestmecklenburg.
- Lübeck
- Bad Schwartau
- Stockelsdorf
- Ratzeburg
- Mölln
- Eutin
- Neustadt in Holstein
- Bad Segeberg
- Wismar
- Grevesmühlen
- Schönberg
- Boltenhagen
Termine sind auch am Abend und am Wochenende möglich. Ob für Ihren Ort eine Anfahrt berechnet wird, steht im schriftlichen Angebot.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein: Abgrenzung Hygienepersonal (Hygienefachkraft, Hygienebeauftragte)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), § 8 Aufbereitung von Medizinprodukten
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 36 Infektionsschutz in Einrichtungen
Diese Seite fasst den Stand nach bestem Wissen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und die Auslegung der zuständigen Behörde.
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