Das Gesundheitsamt kontrolliert nach der Hygieneverordnung SH
Hygieneplan für Tattoo-, Piercing-, Kosmetik- und Fußpflegestudios
Studios in Schleswig-Holstein, die die Haut verletzen können, brauchen nach der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten einen schriftlichen Hygieneplan und geschultes Personal. Das Gesundheitsamt kann beides jederzeit sehen wollen. Das Studio-Paket liefert in Lübeck und im Umkreis von rund 50 Kilometern genau das: Begehung der Arbeitsräume, Hygieneplan auf Ihr Studio zugeschnitten, fertige Aushänge und einen Schulungsnachweis für das Team.
Wer braucht in Schleswig-Holstein einen Hygieneplan?
Die Landesverordnung nimmt Betriebe in den Blick, bei denen es zu Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kommen kann oder bei denen die Haut durchstoßen wird. Typisch sind:
- Tätowierstudios, auch für Permanent Make-up und Microblading
- Piercingstudios, inklusive Ohrlochstechen
- Fußpflege, besonders wenn mit Skalpell oder Fräse gearbeitet wird
- Kosmetikstudios mit invasiven Behandlungen, etwa Microneedling oder Aknebehandlung
Für Nordwestmecklenburg, also Wismar, Grevesmühlen, Schönberg und Boltenhagen, gilt Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind die Rahmenhygienepläne des LAGuS die Arbeitsgrundlage. Der Inhalt ist in der Sache sehr ähnlich, die Bezugsquelle eine andere.
Was muss in einem Studio-Hygieneplan stehen?
- Händehygiene
- Wann Waschen, wann Desinfizieren, welches Mittel, welche Einwirkzeit, Handschuhwechsel.
- Haut- und Schleimhautantiseptik
- Welches Mittel vor dem Stechen, wie lange, wie großflächig.
- Flächen
- Liege, Arbeitsfläche, Fußboden, Sanitärraum: was wird wie oft mit welchem Mittel behandelt, mit Dosiertabelle.
- Instrumente
- Einmalmaterial bevorzugen. Wo wiederverwendet wird: Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Lagerung und Dokumentation des Verfahrens.
- Abfall und Wäsche
- Kanülenabwurf, kontaminierte Abfälle, Handtücher und Auflagen.
- Personal
- Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Vorgehen nach Nadelstichverletzung, Impfempfehlung Hepatitis B.
- Kundenaufklärung
- Was vor und nach der Behandlung besprochen und dokumentiert wird.
Worauf achtet das Gesundheitsamt bei der Kontrolle?
Kontrollen kommen angekündigt oder unangekündigt, oft nach einer Beschwerde oder bei einer Neueröffnung. Gefragt wird meist nach diesen Punkten:
- Liegt ein schriftlicher, unterschriebener Hygieneplan vor?
- Kennt das Personal den Plan, und gibt es einen Schulungsnachweis?
- Sind reiner und unreiner Bereich getrennt?
- Ist ein Handwaschplatz mit Spender und Einmalhandtüchern im Arbeitsraum vorhanden?
- Stimmen Mittel und Dosierung mit dem überein, was im Plan steht?
- Sind sterile Materialien korrekt gelagert und im Haltbarkeitsdatum?
Wer bei diesen 6 Fragen ruhig bleibt, hat die Kontrolle in der Regel hinter sich, bevor sie unangenehm wird.
Wie läuft das Studio-Paket ab?
- Kurzes Telefonat: Was wird gemacht, welche Räume, wie viele Personen.
- Begehung: Arbeitsraum, Aufbereitung, Lager, Sanitärbereich.
- Plan und Aushänge: schriftlich, auf Ihr Studio zugeschnitten.
- Schulung: Durchsprache mit dem Team, unterschriebener Nachweis.
Baustein für Studios
| Baustein | Für wen | Inhalt |
|---|---|---|
| Studio-Paket | Tattoo, Piercing, Kosmetik, Fußpflege |
|
Häufige Fragen aus Studios
- Braucht ein Tattoo-Studio in Schleswig-Holstein einen Hygieneplan?
- Ja. Nach der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten müssen Betriebe, die die Haut verletzen oder Blut sehen können, einen schriftlichen Hygieneplan vorhalten. Dazu gehören Tattoo- und Piercingstudios, oft auch Kosmetik und Fußpflege. Das Gesundheitsamt kann den Plan jederzeit sehen wollen.
- Wie läuft ein Angebot ab?
- Nach einem kurzen Telefonat erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis für Ihre Einrichtung.
- Wer darf die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchführen?
- Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG führt das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch. Sie ist deshalb nicht Teil des Angebots. Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre. Davon zu unterscheiden sind jährliche Unterweisungen nach Hygieneplan und Arbeitsschutz, bei denen die Hygieneberatung unterstützt.
- Was ist eine Dosiertabelle und warum fragt der Prüfer danach?
- Eine Dosiertabelle sagt für jedes eingesetzte Mittel, wie viel Produkt auf wie viel Wasser kommt und wie lange es einwirken muss. Sie hängt dort, wo angesetzt wird. Ohne Tabelle dosiert jeder nach Gefühl, und genau das ist ein typischer Prüfpunkt.
- Arbeiten Sie auch für Einrichtungen außerhalb von Lübeck?
- Ja, im Umkreis von rund 50 Kilometern um Lübeck. Das umfasst Ostholstein, das Herzogtum Lauenburg, den Norden von Stormarn und Nordwestmecklenburg mit Wismar, Grevesmühlen und Schönberg. Ob für Ihren Ort eine Anfahrt berechnet wird, steht im schriftlichen Angebot.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Land Schleswig-Holstein, Infektionsschutz in nicht medizinischen Einrichtungen (Landesverordnung)
- Robert Koch-Institut, Empfehlungen der KRINKO
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 36 Infektionsschutz in Einrichtungen
- LAGuS Mecklenburg-Vorpommern, Rahmenhygienepläne
Diese Seite fasst den Stand nach bestem Wissen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und die Auslegung der zuständigen Behörde.
Studio-Paket anfragen
Schreiben Sie kurz, um welche Einrichtung es geht und ob bereits eine Prüfung oder Begehung angekündigt ist. Die Antwort kommt in der Regel am selben oder am nächsten Tag.
Oder direkt per E-Mail an info@hinzke.de
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