Zum Inhalt springen Zur Navigation springen

Häufige Fragen zur Hygieneberatung

Hier stehen die 17 Fragen, die in Lübeck und Umgebung am häufigsten gestellt werden: zum Unterschied zwischen Hygienebeauftragter und Hygienefachkraft, zur Prüfung durch den Medizinischen Dienst, zur Hygieneplan-Pflicht in Studios und in der Kindertagespflege, zu Preisen ab 149 EUR netto und zu Terminen. Steht Ihre Frage nicht dabei, beantwortet eine kurze Nachricht sie schneller als jede Suche.

Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Hygienebeauftragter und Hygienefachkraft?
Die Hygienefachkraft ist eine mehrjährige staatlich geregelte Fachweiterbildung, meist für Kliniken. Die Hygienebeauftragte ist eine kürzere Fortbildung für Pflegefachkräfte, die Hygiene im eigenen Betrieb organisiert. Sandra Hinzke ist examinierte Pflegefachkraft und Hygienebeauftragte, keine Hygienefachkraft. Für Beratung, Dokumentationshilfe und Schulung in ambulanten Diensten, Tagespflegen, Praxen ohne invasive Eingriffe und Studios passt diese Qualifikation. Einrichtungen, die unter die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO SH) fallen, etwa Krankenhäuser, Reha- und Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Praxen mit invasiven Eingriffen, müssen sich von einer Hygienefachkraft beraten lassen und intern Hygienebeauftragte bestellen. Diese Funktionen kann externe Beratung nicht ersetzen, deshalb berät Sandra Hinzke solche Einrichtungen nicht.
Was prüft der Medizinische Dienst beim Thema Hygiene?
Der Medizinische Dienst prüft nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien, ob es einen auf den Dienst zugeschnittenen Hygieneplan gibt und ob das Team ihn kennt. Geprüft werden außerdem Händedesinfektion, Umgang mit Schutzausrüstung, Aufbereitung von Pflegehilfsmitteln und die Dokumentation der Unterweisungen. In der Praxis scheitert es selten am Wissen, sondern an fehlenden Nachweisen.
Braucht ein Tattoo-Studio in Schleswig-Holstein einen Hygieneplan?
Ja. Nach der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten müssen Betriebe, die die Haut verletzen oder Blut sehen können, einen schriftlichen Hygieneplan vorhalten. Dazu gehören Tattoo- und Piercingstudios, oft auch Kosmetik und Fußpflege. Das Gesundheitsamt kann den Plan jederzeit sehen wollen.
Was kostet ein Hygieneplan?
Für Studios kostet der Hygieneplan im Studio-Paket 249 EUR inklusive Begehung, Aushängen und Schulungsnachweis. Für Kindertagespflegepersonen sind es 149 EUR. Für Pflegedienste und Praxen steckt der individualisierte Plan im Paket Prüfungsvorbereitung in 14 Tagen für 890 EUR. Alles sind Festpreise, netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer: also 296,31 EUR, 177,31 EUR und 1.059,10 EUR brutto.
Wie schnell kann ein Termin stattfinden?
In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen, Termine sind auch am Abend und am Wochenende möglich. Wenn eine Prüfung oder Begehung bereits angekündigt ist, sagen Sie das bitte in der Anfrage dazu. Solche Termine werden vorgezogen.
Arbeiten Sie auch für Einrichtungen außerhalb von Lübeck?
Ja, im Umkreis von rund 50 Kilometern um Lübeck. Das umfasst Ostholstein, das Herzogtum Lauenburg, den Norden von Stormarn und Nordwestmecklenburg mit Wismar, Grevesmühlen und Schönberg. Die Anfahrt ist bis 25 Kilometer inklusive, darüber werden 0,50 EUR netto je Kilometer berechnet, also 0,60 EUR brutto.
Wird Umsatzsteuer berechnet?
Ja. Die Beratung wird von der Volker Hinzke GmbH abgerechnet, sie ist umsatzsteuerpflichtig. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf der Rechnung kommen 19 % Umsatzsteuer dazu. Der Prüfungs-Check kostet also 290 EUR netto und 345,10 EUR brutto. Praxen und Pflegedienste ohne Vorsteuerabzug zahlen den Bruttobetrag.
Wer darf die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchführen?
Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG führt das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch. Sie ist deshalb nicht Teil des Angebots. Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre. Davon zu unterscheiden sind jährliche Unterweisungen nach Hygieneplan und Arbeitsschutz, bei denen Sandra Hinzke unterstützt.
Bereiten Sie Medizinprodukte auf oder beraten Sie dazu?
Nein. Aufbereitung, Risikoeinstufung und Validierung von Medizinprodukten sind nicht Teil der Beratung. Dafür braucht die Praxis sachkundiges Personal nach § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die Beratung umfasst Händehygiene, Flächendesinfektion, Schutzkleidung, Abfall, Wäsche, Hygieneplan-Struktur und Unterweisung des Teams.
Reicht nicht eine Mustervorlage aus dem Internet als Hygieneplan?
Ein Musterplan ist ein guter Rohbau, aber als Nachweis reicht er selten. Prüfer schauen, ob der Plan zu Ihren Räumen, Ihren Mitteln und Ihren Abläufen passt. Steht im Plan ein Desinfektionsmittel, das im Schrank gar nicht steht, ist das ein Mangel.
Was ist eine Dosiertabelle und warum fragt der Prüfer danach?
Eine Dosiertabelle sagt für jedes eingesetzte Mittel, wie viel Produkt auf wie viel Wasser kommt und wie lange es einwirken muss. Sie hängt dort, wo angesetzt wird. Ohne Tabelle dosiert jeder nach Gefühl, und genau das ist ein typischer Prüfpunkt.
Wie oft muss ein Team in Hygiene unterwiesen werden?
Mindestens einmal im Jahr, außerdem bei Neueinstellung und wenn sich Abläufe oder Produkte ändern. Wichtig ist der Nachweis: Datum, Inhalte, Teilnehmende, Unterschriften. Bei jeder Unterweisung gibt es diese Dokumentation fertig ausgefüllt dazu.
Was passiert bei einem MRSA- oder Norovirus-Fall in der häuslichen Pflege?
In der Häuslichkeit gelten andere Regeln als in der Klinik, eine Isolierung im klassischen Sinn gibt es dort nicht. Entscheidend sind Reihenfolge der Touren, Schutzausrüstung, Wäsche und Flächen sowie die Information von Angehörigen und Hausarzt. In der Hygiene-Patenschaft ist die telefonische Unterstützung bei solchen Fällen enthalten.
Braucht eine Kindertagespflegeperson einen Hygieneplan?
Für die Kindertagespflege schreibt § 36 IfSG keinen Hygieneplan vor: Die erlaubnispflichtige Kindertagespflege nach § 33 Nummer 2 IfSG ist davon ausdrücklich ausgenommen. Viele Jugendämter erwarten im Rahmen der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII trotzdem ein Hygienekonzept, und bei Verpflegung gelten Lebensmittelhygiene und die Belehrung nach § 43 IfSG. Welche Anforderungen vor Ort gelten, klärt Sandra Hinzke mit Ihnen anhand der Vorgaben Ihres Jugendamts. Das Konzept deckt Küche, Wickeln, Sanitärbereich, Spielzeugreinigung und den Umgang mit kranken Kindern ab.
Was ist im Preis enthalten und was kostet extra?
Enthalten ist alles, was in der Leistungsbeschreibung des Bausteins steht, inklusive der schriftlichen Unterlagen. Extra kommen nur Fahrtkosten über 25 Kilometer hinaus mit 0,50 EUR netto je Kilometer. Zusätzliche Termine oder Sonderwünsche laufen über den Stundensatz von 85 EUR netto. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach Ihrer Anfrage folgt ein kurzes Telefonat zur Einordnung, dann der Termin vor Ort. Sie bekommen das Protokoll und die Unterlagen schriftlich, danach die Unterweisung mit dem Team. Bei Bedarf gibt es eine Nachkontrolle, ob die Punkte wirklich abgestellt sind.
Ist die Beratung auch für eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft geeignet?
Ja, soweit die Wohngemeinschaft nicht als medizinische Einrichtung unter die MedIpVO fällt. Außerklinische Intensivpflege-Wohngemeinschaften haben durch Tracheostoma, Beatmung und Absaugen ein höheres Risiko und werden entsprechend genau geprüft. Sandra Hinzke hat Intensivstation und ambulante Pflege selbst gearbeitet und kennt beide Seiten. Für diese Einrichtungen ist die Hygiene-Patenschaft der passende Baustein.

Frage nicht dabei?

Schreiben Sie sie einfach. Antworten kommen in der Regel am selben oder am nächsten Tag.

Anfrage schreiben info@hinzke.de

Stand: