Sandra Hinzke, examinierte Pflegefachkraft und Hygienebeauftragte aus Lübeck
Sandra Hinzke, Jahrgang 1977, arbeitet seit über 20 Jahren als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin: Intensivstation, Hospiz, heute Anästhesie- und OP-Pflege in einem ambulanten OP-Zentrum sowie ambulante Pflege bei einem kirchlichen Träger. 2026 kam die Fortbildung zur Hygienebeauftragten in der Pflege dazu. Von Lübeck aus berät sie nebenberuflich Pflegedienste, Praxen, Studios und Kindertagespflegepersonen im Umkreis von rund 50 Kilometern.
Welchen Werdegang hat Sandra Hinzke?
- Seit über 20 Jahren
- Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, durchgehend in der direkten Versorgung.
- Intensivstation
- Beatmung, Absaugen, invasive Zugänge, Isolierungen im Stationsalltag.
- Hospiz
- Palliative Pflege, Umgang mit Angehörigen, Versorgung bis zuletzt.
- Heute, ambulantes OP-Zentrum
- Anästhesie- und OP-Pflege, Sterilgut, Aufbereitung, Abläufe im reinen und unreinen Bereich.
- Heute, ambulante Pflege
- Touren bei einem kirchlichen Träger, Hygiene in der Häuslichkeit unter realen Bedingungen.
- 2023 bis 2025
- Selbstständige Kindertagespflegeperson in Lübeck, mit Pflegeerlaubnis, Räumeabnahme und eigenem Hygieneplan.
- 2026
- Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege (2026)

Welche Qualifikationen liegen vor?
- Examen in der Gesundheits- und Krankenpflege, staatlich anerkannt.
- Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege (2026)
- Praxis in 4 Settings: Intensivstation, Hospiz, ambulantes OP-Zentrum, ambulante Pflege.
- Eigene Selbstständigkeit als Kindertagespflegeperson von 2023 bis 2025, inklusive Hygieneplan und Jugendamt.
- Mutter von 3 Kindern, was in der Kindertagespflege kein Nebensatz ist.
Was wird ausdrücklich nicht angeboten?
Klarheit vorab spart beiden Seiten Zeit. Diese Punkte gehören nicht zum Angebot:
- Keine Hygienefachkraft: Die Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft ist eine eigene, mehrjährige Qualifikation. Sandra Hinzke ist Hygienebeauftragte und examinierte Pflegefachkraft, nicht Hygienefachkraft. Wer laut Auflage eine Hygienefachkraft braucht, braucht jemand anderen.
- Keine Übernahme gesetzlich vorgeschriebener Funktionen: weder die Funktion der Hygienefachkraft noch die der intern bestellten hygienebeauftragten Person. Beide kann externe Beratung nicht ersetzen.
- Keine Einrichtungen mit Hygienefachkraft-Pflicht: Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Dialyse und Einrichtungen für ambulantes Operieren.
- Keine Aufbereitung von Medizinprodukten: Aufbereitung, Risikoeinstufung und Validierung sind nicht Teil der Beratung. Dafür braucht die Praxis sachkundiges Personal nach § 8 MPBetreibV.
- Keine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz: Die führt das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch.
- Keine Rechtsberatung: Maßgeblich bleibt die zuständige Behörde.
Einrichtungen, die unter die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO SH) fallen, etwa Krankenhäuser, Reha- und Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Praxen mit invasiven Eingriffen, müssen sich von einer Hygienefachkraft beraten lassen und intern Hygienebeauftragte bestellen. Diese Funktionen kann externe Beratung nicht ersetzen, deshalb berät Sandra Hinzke solche Einrichtungen nicht. Ihr Angebot richtet sich an Einrichtungen außerhalb dieses Anwendungsbereichs: ambulante Pflegedienste, Tagespflegen, Praxen ohne invasive Eingriffe, Studios und Kindertagespflege.
Leistungsumfang und Grenzen
Angeboten werden Beratung, Dokumentationshilfe und Schulung innerhalb der nachgewiesenen Fachkenntnisse. Was das konkret heißt:
- Geschuldet sind Beratung, Dokumentationshilfe und Schulung
- Begehung, Protokoll, Hygieneplan, Dosiertabellen, Unterweisung mit Nachweis und Nachkontrolle. Das Ergebnis einer Prüfung hängt von der Umsetzung in der Einrichtung und von der prüfenden Stelle ab, eine bestimmte Bewertung wird nicht geschuldet.
- Keine Übernahme gesetzlich vorgeschriebener Funktionen
- Weder die Funktion der Hygienefachkraft noch die der intern bestellten hygienebeauftragten Person. Beide Funktionen kann externe Beratung nicht ersetzen.
- Keine Einrichtungen mit Hygienefachkraft-Pflicht
- Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Dialyse und Einrichtungen für ambulantes Operieren gehören nicht zur Zielgruppe.
- Keine Aufbereitung von Medizinprodukten
- Aufbereitung, Risikoeinstufung und Validierung sind nicht Teil der Beratung. Dafür braucht die Praxis sachkundiges Personal nach § 8 MPBetreibV.
- Keine Erstbelehrung nach § 43 IfSG
- Die führt das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch. Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre. Jährliche Unterweisungen nach Hygieneplan und Arbeitsschutz sind etwas anderes, dabei gibt es Unterstützung.
- Keine Rechtsberatung
- Maßgeblich bleiben die geltenden Vorschriften und die Auslegung der zuständigen Behörde.
Wo wird beraten?
Ausgangspunkt ist Lübeck, der Radius liegt bei rund 50 Kilometern. Abgedeckt sind damit Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Stormarn (Nord), Landkreis Nordwestmecklenburg.
- Lübeck
- Bad Schwartau
- Stockelsdorf
- Ratzeburg
- Mölln
- Eutin
- Neustadt in Holstein
- Bad Segeberg
- Wismar
- Grevesmühlen
- Schönberg
- Boltenhagen
Anfahrt bis 25 Kilometer ist inklusive, darüber werden 0,50 EUR netto je Kilometer berechnet. Termine sind auch am Abend und am Wochenende möglich, weil die Beratung nebenberuflich stattfindet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein: Abgrenzung Hygienepersonal (Hygienefachkraft, Hygienebeauftragte)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), § 8 Aufbereitung von Medizinprodukten
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 36 Infektionsschutz in Einrichtungen
Diese Seite fasst den Stand nach bestem Wissen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und die Auslegung der zuständigen Behörde.
Kennenlernen
Eine kurze Nachricht reicht. Im Telefonat wird geklärt, ob und welcher Baustein zu Ihrer Einrichtung passt.
Stand: