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Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt in Schleswig-Holstein: was 2026 meistens fehlt

Von Sandra Hinzke, veröffentlicht am , aktualisiert am

Bei Praxisbegehungen in Schleswig-Holstein fehlen 2026 fast immer dieselben 5 Dinge: ein individualisierter Hygieneplan statt Mustervorlage, Dosiertabellen für die tatsächlich eingesetzten Mittel, schriftliche Prozessbeschreibungen, aussagekräftige Schulungsnachweise und die dokumentierte Risikoklassifizierung der Medizinprodukte. Alle 5 Punkte sind Papierarbeit und lassen sich vor dem Termin abstellen.

Wer begeht Praxen, und wie oft?

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in Lübeck also die Hansestadt selbst. Begehungen erfolgen anlassbezogen, bei Neueröffnung, nach einer Beschwerde, nach einem Infektionsereignis oder im Rahmen von Schwerpunktaktionen. Einen festen Turnus für Praxen ohne invasive Eingriffe gibt es nicht.

Das bedeutet in der Praxis: Der Termin kommt selten, aber wenn er kommt, oft mit kurzer Vorlaufzeit. Wer erst dann anfängt, Unterlagen zu suchen, verliert.

Welche 5 Punkte fehlen am häufigsten?

1. Mustervorlage statt eigenem Plan

Der Hygieneplan stammt aus dem Internet oder von der Fachgesellschaft und nennt Räume, Geräte und Mittel, die es in dieser Praxis nicht gibt. Der Plan ist dann formal vorhanden und inhaltlich wertlos. Prüfer erkennen das an einem Detail: Sie fragen nach einem Mittel aus dem Plan und lassen es sich zeigen.

2. Fehlende oder falsche Dosiertabellen

Für jedes Mittel muss ablesbar sein, wie viel Konzentrat auf wie viel Wasser kommt und wie lange es einwirkt. Die Tabelle gehört dorthin, wo angesetzt wird, also an den Ausguss oder in den Aufbereitungsraum. Häufiger Fehler: Die Tabelle nennt eine Konzentration für eine Flächendesinfektion, das Personal dosiert aber nach Gefühl mit dem Verschlussdeckel.

3. Keine Prozessbeschreibungen

Wer macht was, womit, wie oft und in welcher Reihenfolge? Ohne schriftliche Abläufe ist Hygiene Auslegungssache jeder einzelnen Person. Besonders betroffen sind die Aufbereitung von Instrumenten, die Aufbereitung nach infektiösen Patienten und die Reinigung nach Praxisschluss.

4. Schulungsnachweise ohne Substanz

Eine Liste mit Unterschriften reicht nicht. Dazu gehören Datum, Dauer, Inhalte, Name der unterweisenden Person und die Unterschriften der Teilnehmenden. Neue Mitarbeitende brauchen eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, nicht beim nächsten Sammeltermin.

5. Fehlende Risikoklassifizierung der Medizinprodukte

Jedes wiederverwendbare Medizinprodukt braucht eine dokumentierte Einstufung: unkritisch bei Kontakt mit intakter Haut, semikritisch bei Kontakt mit Schleimhaut, kritisch bei Durchdringung von Haut oder Schleimhaut. Aus der Einstufung folgt das Aufbereitungsverfahren. Diese Liste fehlt in vielen Praxen komplett oder ist seit Jahren nicht fortgeschrieben. Erstellen muss sie die Praxis mit ihrem sachkundigen Personal nach § 8 MPBetreibV, das ist nicht Teil der Beratung.

Was wird bei der Begehung angesehen?

Typischer Ablauf einer Begehung in einer Praxis ohne invasive Eingriffe:

  • Unterlagen zuerst: Hygieneplan, Dosiertabellen, Schulungsnachweise, Geräteprotokolle.
  • Rundgang: Behandlungszimmer, Labor, Aufbereitungsraum, Lager, Sanitärbereich, Abfallentsorgung.
  • Handwaschplätze: Spender, Einmalhandtücher, kein Stückseifenstück, kein Stoffhandtuch.
  • Lagerung: Sterilgut trocken, staubgeschützt, im Haltbarkeitsdatum, getrennt von unreinem Material.
  • Gespräch mit dem Team: eine MFA wird gefragt, wie sie eine Liege nach einem Patienten aufbereitet.

Der letzte Punkt entscheidet häufiger als alles andere. Wenn die Antwort zum Plan passt, ist die Begehung meist entspannt.

Gehört die Aufbereitung von Medizinprodukten zur Beratung?

Nein. Aufbereitung, Risikoeinstufung und Validierung von Medizinprodukten sind nicht Teil der Beratung. Dafür braucht die Praxis sachkundiges Personal nach § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die Beratung umfasst Händehygiene, Flächendesinfektion, Schutzkleidung, Abfall, Wäsche, Hygieneplan-Struktur und die Unterweisung des Teams.

Ebenfalls außerhalb des Angebots: Einrichtungen, die unter die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO SH) fallen, etwa Krankenhäuser, Reha- und Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Praxen mit invasiven Eingriffen. Sie müssen sich von einer Hygienefachkraft beraten lassen und intern Hygienebeauftragte bestellen. Diese Funktionen kann externe Beratung nicht ersetzen.

Wie bereitet man sich konkret vor?

Ein pragmatischer Ablauf, der in etwa 2 Wochen machbar ist:

  1. Bestandsaufnahme: alle vorhandenen Unterlagen sammeln, Räume und Geräte auflisten.
  2. Abgleich: Plan gegen Realität halten, Mittelliste aus dem Schrank abschreiben.
  3. Individualisieren: Plan, Dosiertabellen und Prozessbeschreibungen auf die Praxis umschreiben.
  4. Unterweisen: Team schulen, Nachweis unterschreiben lassen.
  5. Nachkontrolle: Stichprobe, ob Aushänge hängen und Abläufe sitzen.

Für Praxen ohne invasive Eingriffe in Lübeck und im Umkreis von rund 50 Kilometern gibt es diesen Ablauf als Paket Prüfungsvorbereitung in 14 Tagen für 890 EUR netto. Geschuldet sind die genannten Leistungen; das Ergebnis einer Begehung hängt von der Umsetzung in der Praxis und von der prüfenden Stelle ab. Wer nur eine Standortbestimmung möchte, nimmt den Prüfungs-Check für 290 EUR netto. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Quellen

Termin anfragen

Schreiben Sie kurz, um welche Einrichtung es geht und ob bereits eine Prüfung oder Begehung angekündigt ist. Die Antwort kommt in der Regel am selben oder am nächsten Tag.

Anfrage schreiben info@hinzke.de

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