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Hygieneplan für Tattoo- und Kosmetikstudios nach der Landesverordnung SH

Von Sandra Hinzke, veröffentlicht am , aktualisiert am

Tattoo-, Piercing-, Kosmetik- und Fußpflegestudios in Schleswig-Holstein brauchen nach der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten einen schriftlichen Hygieneplan und nachweislich geschultes Personal, sobald bei der Arbeit die Haut verletzt werden kann. Das Gesundheitsamt kann beides jederzeit einsehen, auch unangekündigt.

Welche Studios sind betroffen?

Die Landesverordnung setzt beim Risiko an, nicht beim Branchennamen. Entscheidend ist, ob bei der Tätigkeit die Haut durchstoßen oder verletzt werden kann oder ob Kontakt zu Blut und anderen Körperflüssigkeiten entstehen kann. Damit fallen darunter:

  • Tätowierstudios, einschließlich Permanent Make-up und Microblading
  • Piercingstudios, einschließlich Ohrlochstechen
  • Fußpflege, insbesondere bei Arbeit mit Skalpell, Fräse oder Zange
  • Kosmetikstudios mit invasiven Behandlungen wie Microneedling oder Aknebehandlung

Reine Wellnessbehandlungen ohne Hautverletzung sind weniger streng geregelt. Ein Hygieneplan ist dort trotzdem sinnvoll, weil er bei Beschwerden die eigene Position stärkt.

In Nordwestmecklenburg, also in Wismar, Grevesmühlen, Schönberg und Boltenhagen, gilt Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind die Rahmenhygienepläne des LAGuS die Arbeitsgrundlage. Inhaltlich sind beide Wege sehr ähnlich, die Bezugsquelle unterscheidet sich.

Was muss im Hygieneplan stehen?

Ein tragfähiger Studioplan hat 7 Kapitel:

  1. Händehygiene: Wann gewaschen, wann desinfiziert wird, welches Mittel, welche Einwirkzeit, wann die Handschuhe gewechselt werden.
  2. Haut- und Schleimhautantiseptik: Welches Mittel vor dem Stechen, wie lange, wie großflächig, was bei Schleimhautpiercings anders ist.
  3. Flächen: Liege, Arbeitsfläche, Armlehne, Fußboden, Sanitärraum. Je Fläche: Mittel, Konzentration, Häufigkeit. Dazu die Dosiertabelle.
  4. Instrumente und Materialien: Einmalmaterial hat Vorrang. Wo wiederverwendet wird, braucht es Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, dokumentierte Verfahren und sachgerechte Lagerung.
  5. Abfall und Wäsche: durchstichsicherer Kanülenabwurf, kontaminierte Abfälle, Handtücher und Auflagen mit Waschtemperatur.
  6. Personal: Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Vorgehen nach Nadelstichverletzung, Impfempfehlung Hepatitis B.
  7. Kundinnen und Kunden: Aufklärung vor der Behandlung, Pflegehinweise danach, Dokumentation der Einwilligung.

Der Plan wird datiert, unterschrieben und jährlich durchgesehen. Ein Plan ohne Datum wirkt wie ein Plan ohne Pflege.

Was ist der Unterschied zwischen reinem und unreinem Bereich?

Reiner Bereich bedeutet: Hier liegt nur, was steril oder aufbereitet ist. Unreiner Bereich bedeutet: Hier landet, was benutzt wurde. Zwischen beiden darf nichts hin und her wandern.

Praktisch heißt das im Studio:

  • Sterile Nadeln, Tuben und Griffstücke werden getrennt von benutztem Material gelagert.
  • Das Ablegen benutzter Kanülen erfolgt sofort im Abwurfbehälter, nicht auf der Arbeitsfläche.
  • Der Aufbereitungsplatz liegt nicht auf derselben Fläche wie das Sterilgutlager.
  • Farbkappen und Einmalartikel werden pro Kunde verworfen, auch wenn noch etwas übrig ist.

Diese Trennung ist bei Kontrollen einer der ersten Blicke. Sie ist nicht teuer, sie ist organisatorisch.

Worauf achtet das Gesundheitsamt?

Die Kontrolle dauert meist 30 bis 60 Minuten und folgt einem erkennbaren Muster:

  • Liegt ein schriftlicher, unterschriebener Hygieneplan vor?
  • Kennt das Personal den Plan, und gibt es einen Schulungsnachweis?
  • Gibt es im Arbeitsraum einen Handwaschplatz mit Spender und Einmalhandtüchern?
  • Sind reiner und unreiner Bereich getrennt?
  • Stimmen Mittel und Dosierung mit dem Plan überein?
  • Ist Sterilgut korrekt gelagert und im Haltbarkeitsdatum?
  • Wird die Aufbereitung dokumentiert?

Mängel führen selten sofort zur Schließung. Üblich ist eine Frist zur Behebung und eine Nachkontrolle. Unangenehm wird es, wenn bei der Nachkontrolle nichts passiert ist.

Welche Schulungspflicht gilt?

Wer im Studio arbeitet, muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Sinnvoll ist ein jährlicher Rhythmus, dazu bei jedem neuen Produkt und bei jeder Änderung im Ablauf. Die Unterweisung wird dokumentiert: Datum, Inhalte, Dauer, Unterschriften.

Wichtig zur Abgrenzung: Die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz betrifft Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Sie führt das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durch. Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre. Davon zu unterscheiden sind die jährlichen Unterweisungen nach Hygieneplan und Arbeitsschutz, bei denen Sandra Hinzke unterstützt. Belehrung und Unterweisung ersetzen sich gegenseitig nicht.

Was kostet ein Hygieneplan für ein Studio?

In Lübeck und im Umkreis von rund 50 Kilometern gibt es das Studio-Paket zum Festpreis von 249 EUR netto. Enthalten sind die Begehung der Arbeitsräume, der auf das Studio zugeschnittene Hygieneplan, die Aushänge für Arbeitsplatz und Aufbereitung sowie die Schulung des Teams mit Nachweis. Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer, brutto sind das 296,31 EUR. Die Anfahrt ist bis 25 Kilometer inklusive.

Quellen

Termin anfragen

Schreiben Sie kurz, um welche Einrichtung es geht und ob bereits eine Prüfung oder Begehung angekündigt ist. Die Antwort kommt in der Regel am selben oder am nächsten Tag.

Anfrage schreiben info@hinzke.de

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